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SWISSNESS

In der Kosmetikindustrie

2017 ist in der Schweiz eine neue Gesetzgebung in Kraft gesetzt worden, die zuvor jahrelang durch alle politischen Instanzen und durch die Presse gegangen war. Es handelt sich um die sogenannte SWISSNESS Gesetzgebung - eine Verordnung auf Bundesebene, die regelt, was ein Produkt bzw. die Produktion eines Produktes erfüllen muss, um am Ende als SCHWEIZER PRODUKT vermarktet werden zu können.


Diese Bedingungen sind nicht für alle Produkte gleich. So ist eine Karotte ein landwirtschaft-liches Erzeugnis und das Produkt muss im Schweizer Boden gewachsen sein. Bei vielen Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie verhält es sich ähnlich. Anders verhält es sich bei industriellen Produkten, wie Uhren, Schokolade oder Kosmetikprodukten.


Hier geht es weniger um den Ursprung der Rohstoffe – der Stahl für die Uhren kommt genauso wenig aus der Schweiz wie gewisse Wirk- und Hilfsstoffe in der Kosmetik – sondern um den Ursprung des Engineerings, der Produktion, der Qualitätskontrolle und der Weiterverarbeitung.


Schweizer Industrieprodukte haben international einen so guten Ruf, weil diese Aspekte zu einer höheren Qualität führen. In den vergangenen 60 – 80 Jahren hat sich diese Qualität konstant weiterentwickelt und Produkte Schweizer Ursprungs sind in vielen Belangen objektiv besser als Produkte aus anderen Ländern.


Dies hat aber auch seinen Preis und so ist der Konsument willens, mehr für ein Schweizer Produkt zu bezahlen als für Produkte aus anderen Ländern. Viele Studien haben bewiesen, dass der Konsument heute bereit ist, 20 – 30 % mehr für ein Produkt aus der Schweiz zu bezahlen.


Das wiederum hat dazu geführt, dass das Schweizerkreuz zum Gütesiegel geworden ist und viele Hersteller rund um den Globus den Schweizer Ursprung unlauter verwenden, um ihren Produkten einen besonderen Anstrich von Qualität zu verleihen und einen höheren Preis dafür zu verlangen.


Die Swissness-Verordnung regelt nun seit 2017 die Verwendung dieser geografischen Ursprungsmarke und schützt die Schweizer Hersteller vor Plagiaten aus dem Ausland. Die Gesetzgebung wird auch von anderen Staaten respektiert und umgesetzt.


So hat z.B. China 2017 rund 270 Marken mit einer irreführenden Ursprungsbezeichnung «Schweiz» aus dem Verkehr gezogen. 2018 waren es noch 35 Marken.


Für ARVAL hat diese Gesetzgebung einen direkten Einfluss und wir sehen am Markt, wie begehrt der Schweizer Ursprung in unserer Industrie ist.


Im täglichen Geschäft ist die SWISSNESS aber in erster Linie eine Verpflichtung:


Die Verpflichtung, sich an die Regeln zu halten und die Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich auch an diese Gesetzgebung halten müssen.


Die Verpflichtung aber auch, beste Schweizer Qualität zu liefern und bessere Produkte in die Welt zu entsenden – als weitere Botschafter der einzigartigen Schweizer Qualität.


Genau das ist unser Bestreben und dafür setzen wir uns tagtäglich ein, in unserer hauseigenen Entwicklungsabteilung, in unserer Produktion, unserer Konfektion und in unserer Qualitätssicherung.


Für eine Qualität, die das Schweizer Gütesiegel in Form des Schweizer Kreuzes verdient!



Laboratoires Biologiques ARVAL SA

Thomas Früh, General Direktor


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